Ab einer Lagermenge von 25 l / kg müssen Chemikalien in der Schweiz in speziellen Chemikalienschränken oder Gefahrengut-Containern aufbewahrt werden.
Unterscheidung zwischen aktiver und passiver Lagerung
Dabei wird von einer aktiven und einer passiven Lagerung von Gefahrenstoffen unterschieden.
Unser Umweltschutz-Container Typ ULCK erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen der passiven Lagerung. Bei der passiven Lagerung dürfen sich nur neue, ungeöffnete und somit volle Gebinde im Container befinden und es müssen zudem folgende gesetzlichen Vorschriften erfüllt sein:
- Der Schrank oder Container darf nicht oder nur schwer brennbar sein.
- Er muss verschliessbar sein.
- Über eine ausreichende Belüftung verfügen.
- Mit einem Auffangsystem ausgestattet sein, wobei das Auffangvolumen je nach gelagertem Stoff mindestens dem Volumen des grössten gelagerten Gebindes entsprechen muss.
Sie sind an einem Container zur aktiven Lagerung von Chemikalien interessiert? Dann empfehlen wir Ihnen unseren Safe Tank.
Unser RUBAG Gefahrenstoff-Container ULCK umfasst:
- Robuster Stahl-Container
- Auffangwanne mit verzinktem Gitterrost zum Auffangen von potenziell austretenden gefährlichen Flüssigkeiten
- 2 Lüftungsgitter, damit gefährliche Dämpfe entweichen können und die Luft im Lagerraum ausreichend zirkuliert
- Doppelflügeltüre mit Verriegelungsstangen und Einbruchsicherung
- Staplertaschen und Kranösen: Der Gefahrenstoff-Container kann voll beladen an den Kran gehängt oder mit einem Stapler umgeschlagen werden.
Ergänzen Sie Ihren Umweltcontainer mit praktischer Inneneinrichtung nach Bedarf.
Optionale Inneneinrichtung
- Regale, Werkzeughalter, Schlauchhalter usw.
Egal ob Sie den Container selbst konzipieren oder auf unser empfohlenes Zusatzpaket zurückgreifen möchten - wir stehen Ihnen beratend zur Seite, um den idealen Lagercontainer für Ihr Gefahrengut zusammenzustellen.